Währungsunionen basieren auf freiwilligen Zusammenschlüssen von souveränen Staaten oder Städten. Sie bedingen einen Verzicht auf die Ausübung eines eigenen Münzrechtes. Kennzeichen für Währungsunionen sind einerseits eine einheitliche Gestaltung des vereinbarten gemeinsamen Zahlungsmittels, andererseits dessen gleicher intrinsischer Wert. Es gibt zahlreiche Beispiele für Währungsunionen auf deutschem Boden vor der Einführung des Euro: die Konstanzer Münzverträge von 1240, der Wendische Münzverein 1379 bis Mitte des 16. Jahrhunderts, der Rappenmünzbund am Oberrhein von 1403 bis 1584, der wichtige Kurrheinische Münzverein von 1385 bis 1572 oder der Wiener Münzvertrag von 1857 bis 1867.