EDD ist speziell für den deutschen Markt gedacht. Er stellt das elektronische Pendant zum Bankeinzug per Lastschrift dar. Durch die digitale Signatur des Kunden unter den Kaufbeleg erhält der Händler die verbindliche Erlaubnis, das Konto des Kunden mit dem vereinbarten Betrag zu belasten.

Die Transaktion soll ähnlich ablaufen wie beim SET-Protokoll. Die tatsächlichen Bankdaten des Kunden werden dem

Shopbetreiber nicht bekannt gemacht. Derzeit wird in bankinternen Arbeitskreisen über die genaue technische Ausprägung des EDD-Verfahrens diskutiert. Mit einem praktischen Einsatz ist also frühestens in ein paar Monaten zu rechnen.

Inzwischen haben einige Firmen angekündigt, dass sie EDD als Zahlungssystem anbieten wollen, sobald es offiziell verfügbar ist.