1825 schlossen sich Bern, Basel, Freiburg, Solothurn, Aargau und Waadt 1825 zu einem so genannten Münzkonkordat zusammen: Man beschloss, fortan Franken und Batzen mit einheitlichem Münzfuss mit gemeinsamem Münzbild auszugeben – auf der Vorderseite ein Schweizer Kreuz mit einem C (für Concordat), auf der Rückseite das jeweilige Kantonswappen.
Um die herrschende Münzvielfalt zu beseitigen, sollten zudem alle fremden Münzen im Konkordatsgebiet verboten werden. Zwar konnte dieses Verbot nicht durchgesetzt werden, aber immerhin verfügte die Bevölkerung in den betreffenden Kantonen nun erstmals über gesetzliche Zahlungsmittel mit festen Nennwerten.