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Heiliges Römisches Reich, Fürstbistum Salzburg, Johann Ernst von Thun und Hohenstein, 1/2 Dukat 1705

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Heiliges Römisches Reich, Fürstbistum Salzburg, Johann Ernst von Thun und Hohenstein, 1/2 Dukat 1705 (obverse) Heiliges Römisches Reich, Fürstbistum Salzburg, Johann Ernst von Thun und Hohenstein, 1/2 Dukat 1705 (reverse)

Der Salzburger Erzbischof Johann Ernst von Thun und Hohenstein (1687-1709) machte sich auf sozialem Gebiet einen Namen: 1699 stiftete er das St. Johanns-Spital, eine Anlage mit einer Kirche sowie einem Männer- und Frauentrakt, für bedürftige Kranke. Selbstverständlich wurden zur Finanzierung der erzbischöflichen sozialen Ambitionen die Geldsäckel seiner Untertanen herangezogen. Johann Ernst verfügte über eine unerschöpfliche Fantasie, was das Erfinden neuer Steuern anging. 1704 führte er eine Schornsteinsteuer ein, vergleichbar mit unserer modernen Abgassteuer. Auch erhob er neu Abgaben auf geistige Getränke, eine Alkoholsteuer also. Männer, die nicht zum Heeresdienst einberufen wurden, bezahlten dafür eine Spezialsteuer – Militärpflichtersatz nennt man das heute. Und schliesslich fand man eine zusätzliche Besteuerungsmöglichkeit durch die Einforderung eines Pflastergeldes, was unserer heutigen Autobahngebühr nahe käme.

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